Regelwerk 2011


Technische Anforderungen:

1. Überrollbügel/Dachverstärkung/SonstigeVerstärkungen
Einbau im Fahrzeug bzw. nach außen, an der Karosserie anliegend.
Eine Dachverstärkung ist als Mittelsrebe oder Dachkreuz auszuführen
A, B und C-Säule sind durch tragende Bügel zu verstärken
; die Verbindung zur Karosserie ist über Kontaktplatten aus Blech (mind. 5 mm stark) herzustellen.
Ein Beckenschutz ist fahrerseitig dreifach und beifahrerseitig einfach auszuführen.
Bügel und Beckenschutz sind mindestens mit Rohr 5/4 Zoll = Ø 42,4 mm; minimale Wandstärke 2 mm auszuführen.
Um das Zurückklappen des Fahrersitzes zu verhindern, ist ein Sitzschutz an der Rückenlehne des Fahrersitzes vorzusehen (vorzugsweise Rohr 1 Zoll = Ø 33,7 mm).
Hinten und vorne am Fahrzeug ist eine Abschleppvorrichtung mit einem Innendurchmesser von mindestes 60 mm von außen sichtbar anzubringen.  

2. Stoßstangen
Stoßstangen sind so anzubauen, dass sie seitlich am Fahrzeug anliegen bzw. in die Karosserie eingeführt werden.


3. Spiegel / Glas
Innenspiegel müssen vollflächig mit Silikon hinterklebt werden. Eine sichtbare umlaufende Silikonnaht ist erforderlich.
Außenspiegel sind nicht zulässig.
Weitere Glasteile und Leuchten aus Kunststoff sind zu entfernen.


4. Schutzgitter / Ölwannenschutz/ Spritzlappen( Heckfahrzeuge)
Zum Schutz des Fahrers sind Gitter aus Stahl, Aluminium oder andere geeignete Gewebe in die Öffnung von Front und Seitenscheibe des Fahrers einzusetzen.
Ein Schutz der Ölwanne ist durch ein Stahl- bzw. Aluminiumblech mind. 3 mm stark zu gewährleisten.
Für Heckfahrzeuge ist zum Schutz gegen Steinschlag usw. für Rennteilnehmer
und Zuschauer je Hinterrad ein Spritzlappen mit folgenden
Abmessungen anzubringen. (min. Breite 40 cm/Abstand vom Rad
min. 20 max. 50 cm/ max. Abstand vom Boden 10 cm/Dicke 5mm)
Außerdem mit einer Kette oder einem Stahlseil  von innen zu sichern damit der Spritzlappen nicht durch den den Dreck nach oben klappen kann.


5. Motor / Getriebe / Kardanwelle

Sind o.g. Aggregate neben dem Fahrer angeordnet, ist der Raum zwischen Motor, Getriebe und Kardanwelle in Richtung Fahrer ist durch Stahl- oder Aluminiumblech mind. 2 mm stark abzutrennen.
Der Fahrer ist vor evtl. austretender Kühlflüssigkeit zu schützen.
- Zugelassen ist nur Front- oder Heckantrieb
Jugendliche: Leistungsbegrenzung des Motors bis 50 PS, nur Originalmotoren,
Motorkennbuchstaben sichtbar mit roter Farbe!!!
Die Jugendklasse wird seperat überprüft!!! Nicht Einhaltung wird mit Disqualifikation geahndet!!!


6. Bekleidung / Sicherheitsgurt

zwingend vorgeschrieben sind: Handschuhe, Helm, festes Schuhwerk entsprechende Schutzbekleidung und Nackenschutz. Der Nackenschutz darf kein medizinischer sein!
Der Fahrer ist durch einen 3-Punkt-Hosenträger-Gurt zu schützen. Dieser ist unmittelbar rechts und links neben dem Fahrersitz am Bodenblech und am Überrollbügel oder an einer anderen geeigneten Stelle zu befestigen.
Jugendliche: langärmelige Kleidung


7. Bereifung

- Straßen- oder M&S-Reifen für Jugendliche, sonst keine Einschränkungen.

Durch den Veranstalter ist abzusichern, dass ein Fahrer und ein Schrauber je Fahrzeug keine weiteren Eintrittsgelder entrichten müssen und kostenlosen Zugang zu allen Flächen und Plätzen haben, die unmittelbar mit der Durchführung des Rennens verbunden sind.

 

Einweisung für Fahrer

 

  1. Allgemeines

 

  1.  
    1. Weisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten !!!

  1.  
    1. Fahrerlager

                           - max. Geschwindigkeit = Schrittgeschwindigkei

                           - Einhaltung der Parkordnung

  1.  
    1. Alkohol
  • Fahrer, die alkoholisiert am Start erscheinen, werden vom

Rennverlauf ausgeschlossen.

  1.  
    1. Vorsätzliches Verlassen der markierten Rennstrecke zwecks

Vorteilsgewinnung führt zur Disqualifikation im gefahrenen Rennen.

(0 Punkte)

  1.  
    1. Unsportliches Verhalten - wie vorsätzliches Rammen von

Konkurrenten usw. - führt zur Disqualifikation.

 

  1. Rennstrecke

 

 

 

2.1. Start = Ziel

 

  1. - Start nach Ampelfarbe GRÜN bzw. Flagge

  2. - Entscheidungen des Starters sind Augenblicksentscheidungen und

  3. nicht anfechtbar.

 

 

 

 

2.2. Vorstart

 

  1. - rechtzeitiges Erscheinen, entsprechend der Starterliste

  2. sichert Startberechtigung; Verantwortlich: Fahrer

  3. - Zeitpunkt für Vorstart: nach Start des vorausgegangenen Rennes

  4. 2.3. Nach Zieleinlauf unbedingt markierte Ausfahrstrecke benutzen.

          2.4. Ausfall auf der Strecke:

  • Wenn möglich an den Rand der Strecke bzw. von der Strecke

Fahren, Bahn während des Rennens n i c h t betreten.

         2.5. Fremde Hilfe

         Startreihenfolge nach Starterliste, Reihenfolge wechselnd

 

  • Fremde Hilfe ist nicht erlaubt und führt zur Disqualifikation.

 

  1. Flaggensignale

 

FLAGGE

3.1. Zieleinlauf/Rennende sw/ws karriert

 

3.2. Gefahr auf/neben der Rennstrecke gelb

      kein Überholverbot

 

(Unter Beachtung der Gefährdung – Weiterfahren)

3.3. Abbruch des Rennens bei Gefahr für Teilneh-

mer/Besucher rot

- nach Klärung der Lage/Situation evtl. Neustart

in der Reihenfolge zum Zeitpunkt des Abbruches

mit ca. 1 m Abstand hintereinander

� wenn kein Neustart erfolgt, Wertung des Rennens wie beim

Abbruch

 

- Überholverbot/Schrittgeschwindigkeit bis zum Start

ï�� Entscheidung übe den Rennverlauf fällt der Hauptschiedsrichter !

3.4. Nichtbeachtung von gezeigten Flaggensignalen am Start und Zielbereich

führt zur Disqualifikation.

4. Versicherungsschutz für den Fahrer

 

Für das stattfindende Rennen verzichtet der Teilnehmer/Starter auf sämtliche Ansprüche bei einem Unfall. Die Begutachtung der Fahrzeuge stellt nur eine Kontrolle auf Einhaltung der Vorgaben des Veranstalters dar. Kosten und körperliche Schäden sind durch den Teilnehmer/Starter selbst zu tragen.

5. Proteste

 

Proteste sind sofort nach Beendigung des Rennens nur durch den Fahrer beim Hauptschiedsrichter gegen Zahlung einer Gebühr von 10,00 EURO einzureichen.

 

� Hinweise zur Verbesserung der Veranstaltung nimmt

die Rennleitung gern entgegen !